Informationen Rund um die Unterweisung
Ziel der Unterweisung ist es, den Teilnehmer umfassend
und kompakt über den Umgang
mit der Kettensäge, das Fällen von Bäumen,
Gefahren der Waldarbeit sowie
Unfallverhütungsmaßnahmen zu informieren.
Jeder Lehrgang wird an zwei Tagen von 08:00
bis ca. 16:00 Uhr durchgeführt.
Die Termine fallen meist auf einen
Freitag oder Samstag.
Der Treffpunkt zum Theorieteil ist in der Burg
Stein in Hartenstein.
Im Praxisteil bekommt jeder Teilnehmer die Möglichkeit,
im Revier
sein Gelerntes umzusetzen. Dies geschieht individuell
unter
fachmännischer Anleitung und Aufsicht.
Nach erfolgreicher Beendigung erhält jeder Teilnehmer
eine Teilnahmeurkunde,
die gleichzeitig als Nachweis im Sinne eines Kettensägenscheines
gilt.
Zum Praxislehrgang sollten die eigene Kettensäge,
Schutzausrüstung (soweit vorhanden) und Verpflegung
mitgebracht werden.
Die Teilnahmegebühr ist
am Theorietag zu bezahlen.
Ab 2007 ist in den Revieren der Forstverwaltung Prinz
von Schönburg-Hartenstein
der Brennholzerwerb in Selbstwerbung in Anlehnung an
die Vorgaben
des Staatsbetriebes Sachsenforst nur mit dem Nachweis
eines gültigen Kettensägenscheins
und persönlicher Schutzausrüstung möglich.
Dauer:
Theoretischer Teil (Burg Stein, 1 Tag) 8:00 Uhr -
16:00 Uhr
Praktischer Teil (Hartensteiner Wald, 1 Tag) 8:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Schulungsleitung:
Theorie: Sebastian Knoch Dipl.-Forsting. (FH) (Forstverwaltung
Hartenstein)
Praxis: Tino Kögler (Fa. Forst- und Gartentechnik
Tino Kögler)
Schulungsmaterial:
Merkblatt für die Selbstwerbung von Holz
"Waldarbeit - Aktuelles zu Sicherheit und Gesundheitsschutz"
Informationsmaterial der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Lehrgangsthemen:
Unfallverhütung
Persönliche Voraussetzungen und Schutzausrüstung
Maschinen, Werkzeuge und Geräte
Aufbau und Technik der Motorsäge
Pflege und Instandhaltung der Säge- und Schneideinrichtung
Erste Hilfe
Praktische Übungen:
Einweisung in den fachgerechten Umgang mit der Motorkettensäge
Durchführung von Fällarbeiten
Erkennen von gefährlichen Situationen und deren
Entschärfung
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