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Geschichte der Fürsten, Grafen und Herren von Schönburg

Das mit ''Ulricus de Schunenberg'' (Sconenberg) 1130 erstmals auf der Schönburg (Saale) urkundlich erwähnte Geschlecht besaß um 1182 ein reichsunmittelbares Gebiet in der Gegend von Geringswalde, das sie 1590 an Kursachsen abtraten. Jahrhunderte lang bestimmten die Herren von Schönburg die Geschichte in Südwestsachsen.

Zu ihren Besitzungen gehörten unter anderem: Glauchau (seit 1256), Lichtenstein (seit 1286), Waldenburg (Sachsen) (seit 1378), die Grafschaft Hartenstein (seit 1406), die Herrschaften Penig und Wechselburg (seit 1543) sowie die Herrschaft Rochsburg (seit 1548). Die Güter hatten zeitweise einen Umfang von 16 Quadratmeilen mit 14 Städten und 61.000 Einwohnern. Der größte Teil waren Reichsafterlehen, der übrige Besitz kursächsische Lehen.

Die Herren von Schönburg zählten zu den Reichsständen des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation, und zu den Landständen der sächsischen Kurfürsten sowie der Könige von Böhmen.

Die Reichsstandschaft übten die Grafen von Schönburg als Mitglieder des wetterauischen Grafenkollegiums aus. Es gelang ihnen, bis ins 18. Jahrhundert ihre verfassungsrechtliche Sonderstellung im Kurfürstentum Sachsen zu bewahren und eigene staatliche Strukturen zu entwickeln. In einem Rezess mit dem sächsischen Kurfürsten verzichteten sie 1740 auf die aus der Reichsunmittelbarkeit resultierenden Autonomierechte. In den folgenden Jahrzehnten wurden die '''Schönburgischen Herrschaften''' schrittweise in den Kurstaat integriert.

Am 7. August 1700 wurde das Gesamthaus Schönburg vom Kaiser in den Reichsgrafenstand mit der Anrede Hochwohlgeboren erhoben. Otto Karl Friedrich Graf von Schönburg wurde von Kaiser Leopold II. am Tag seiner Krönung, am 9. Oktober 1790, in den Reichsfürstenstand mit der Anrede Durchlaucht erhoben, was mit seinen Söhnen zu zwei fürstlichen Linien führte, Fürst von Schönburg-Waldenburg und Fürst von Schönburg-Hartenstein.

Seit dem Reichsdeputationshauptschluß 1803 waren die Mitglieder des Hauses Schönburg sogenannte „Standesherren“, also Familien mit ehemals souveräner Herrschergewalt, die ihre souveränen Rechte eingebüßt haben, aber den noch regierenden Häusern ebenbürtig blieben.

Im Jahre 1818 stellte das Haus Schönburg bei der Bundesversammlung den Antrag auf Bestimmung seiner bei dem Deutschen Bund auszuübenden Rechte, insbesondere in Betreff der Stimmberechtigung. Die Bundesversammlung gewährte 1828 jedoch nur die persönlichen und Familienrechte der im Jahr 1806 mediatisierten reichsständischen Familien.

Es existieren zwei fürstliche (Schönburg-Waldenburg und Schönburg-Hartenstein) sowie eine gräfliche Linie (Schönburg-Glauchau).

1945 wurden die beiden Fürsten von Schönburg, der Fürst von Schönburg-Waldenburg und der Fürst von Schönburg-Hartenstein sowie auch der Graf von Schönburg-Glauchau von der Besatzungsregierung der späteren DDR entschädigungslos enteignet.

1996 konnte Prinz Alfred von Schönburg-Hartenstein, ein Enkel des letzten Eigentümers Fürst Alexander von Schönburg-Hartenstein gemeinsam mit seiner Ehefrau Prinzessin Marie-Therese von Schönburg-Hartenstein Forstflächen der Familie in Hartenstein und Penig nach EALG zurückerwerben. Diese Wälder werden heute von der Forstverwaltung Prinz von Schönburg-Hartenstein in der Burg Stein verwaltet.

Ebenso konnte 1996 die Erbengemeinschaft nach dem letzten Eigentümer Graf Joachim von Schönburg-Glauchau Forstflächen der Familie in Glauchau nach EALG zurückerwerben.